Die NIS2-Richtlinie im Unternehmen umsetzen
Was ist NIS2?
Die Richtlinie NIS2 (Network and Information Security Directive) wurde durch die EU-Kommission beschlossen, um die Cybersicherheit in der Europäischen Union zu verbessern. Im Fokus stehen dabei Unternehmen und Einrichtungen, bei denen eine erfolgreiche Cyberattacke spürbare Auswirkungen auf die Gesellschaft und Wirtschaft hätte. NIS2 ist seit dem 16. Januar 2023 in Kraft und sollte von den Mitgliedsstaaten bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht überführt werden. Allerdings verzögert sich die nationale Gesetzgebung. Das Inkrafttreten von NIS2 in Deutschland ist nun für März 2025 vorgesehen. Aktuellen Statistiken zufolge werden rund 30.000 Unternehmen und Organisationen in Deutschland betroffen sein.
Webinar-Aufzeichnung
Webinar: A Beginner's Guide to NIS2
Wer ist betroffen?
Von NIS2 betroffene Sektoren sowie Ausnahmen
Schwellenwerte für NIS2
- mindestens 50 Mitarbeitenden,
- einem Jahresumsatz und/oder einer Jahresbilanzsumme von mindestens 10 Millionen Euro.
Organisationen und Unternehmen dieser Größe sind allerdings auch nur dann betroffen, wenn sie bestimmten Sektoren angehören.
Mittlere und große Unternehmen
+ ab 50 Mitarbeitenden
+ ab 10 Mio. € Jahresumsatz /-bilanz
Mehr Sektoren als bei KRITIS betroffen
Sektoren mit hoher Kritikalität
- Enegie
- Verkehr
- Bankwesen
- Finanzmarktinfrastrukturen
- Gesundheitswesen
- Trinkwasser
- Abwasser
- Digitale Infrastrukturen
- Öffentliche Verwaltung
- Weltraum
Sonstige kritische Sektoren
- Post- und Kurierdienste
- Abfallbewirtschaftung
- Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen
- Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln
- Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
- Anbieter digitale Dienste
- Forschung
NIS2-Ausnahmen
Auch wenn Größe und Sektor stimmen, sind einige Unternehmen von der NIS2-Regelung ausgenommen. Dazu gehören Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, die ihre Tätigkeiten in folgenden Bereichen ausüben:
- nationale Sicherheit, öffentliche Sicherheit, Verteidigung oder Gesetzesvollzug
- Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten
Unabhängig von ihrer Größe sind folgende Organisationen dennoch von NIS2 betroffen:
- Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze oder öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste
- Anbieter von Vertrauensdiensten
- Top-Level Domain Name Registries und Anbieter von Domain Name System Services
- Einrichtungen, die in einem Mitgliedstaat der einzige Anbieter eines Dienstes sind, der für die Aufrechterhaltung kritischer gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Tätigkeiten wesentlich ist
- Anbieter von Diensten, deren Unterbrechung erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit hat oder ein erhebliche Systemrisiko verursacht, insbesondere mit grenzüberschreitendem Einfluss
- Einrichtungen, die gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2557 als kritische Einrichtungen eingestuft sind
Die Mitgliedstaaten können bei der Umsetzung in nationales Recht darüber entscheiden, ob die NIS2-Richtlinie ebenfalls gilt für:
- Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung auf lokaler Ebene
- Bildungseinrichtungen, insbesondere wenn sie kritische Forschung betreiben
Auch Lieferketten von NIS2 betroffen
Welche Maßnahmen kommen auf Entscheider:innen zu?
NIS2-Anforderungen für CEOs
Aufgaben eines CEO im Rahmen von NIS2
Strategische Ausrichtung
Cyber-Risiko-Management
Informationssicherheit und Compliance
Ressourcenbereitstellung
Personal
Budget
Rahmenbedingungen
Überwachen der Umsetzung
Compliance-Manager:in
Security-Verantwortende:r
NIS2-Anforderungen für Compliance-Verantwortliche
Aufgaben im Bereich Compliance-Management
Audits und Überprüfungen
Status quo der Sicherheitsmaßnahmen gemessen an den Anforderungen
Berichte und Dokumentation
Sicherheitslage
Durchgeführte Maßnahmen
Prozesse und Aktivitäten
Schulung und Sensibilisierung
Richtiges Verhalten
Bedeutung von Cybersicherheit
NIS2 für Security-Verantwortliche
Ein wichtiges Stichwort im Kontext der NIS2 ist der „Stand der Technik“. Die in der Richtlinie „genannten Maßnahmen müssen unter Berücksichtigung des Stands der Technik und gegebenenfalls der einschlägigen europäischen und internationalen Normen sowie der Kosten der Umsetzung ein Sicherheitsniveau der Netz- und Informationssysteme gewährleisten, das dem bestehenden Risiko angemessen ist.“ In der Praxis bedeutet dies, dass die technischen Maßnahmen beständig an die Bedrohungslage angepasst werden müssen.
Zum Glück starten die meisten Unternehmen nicht bei null, wenn es darum geht, die Mindestanforderungen an die Cybersicherheit nach NIS2 umzusetzen. Mit Hilfe einer Gap-Analyse können Security-Verantwortliche feststellen, wo sie mit ihren bereits implementierten Lösungen im Hinblick auf NIS2 aktuell stehen. Daraus lässt sich dann der konkrete Handlungsbedarf hinsichtlich der technischen Maßnahmen ableiten.
Die Zusammenarbeit mit externen Consulting- und Lösungsanbietern kann sowohl bei der Planung als auch beim Betrieb für deutliche Entlastung sorgen. Mit passenden Lösungen wie einem Security Operations Center (SOC) lassen sich auch weitere Anforderungen – wie die Berichtspflicht an die Geschäftsleitung im Rahmen eines Risikomanagements – leichter erfüllen.
Welche Aufgaben kommen auf Security-Verantwortliche zu?
Sicherheitsstrategie
Gap-Analyse
Implementierung nötiger Maßnahmen/Lösungen
Betrieb
Wartung und Updates von Security-Lösungen
Schulung des IT-Personals
Incident Response
Pläne und Prozesse
Disaster Recovery
NIS2-Anforderungen
Wenn Ihre Organisation von NIS2 betroffen ist, sollten Sie sich über die Anforderungen und den Maßnahmenkatalog informieren. Im Anschluss können Sie dann im Detail analysieren, welche Maßnahmen Sie bereits umgesetzt haben und welche NIS2-Anforderungen Sie mit welcher Priorität angehen müssen.
Blogartikel: Ihr Guide durch den Dschungel der NIS2-Anforderungen
Analyse
NIS2-Assessment & -Beratung bei plusserver
Sie wissen bereits, dass Ihr Unternehmen von NIS2 betroffen ist, aber nicht, ob und wie Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllen kann?
Unser NIS2-Assessment verschafft Klarheit. Nach unserem intensiven Workshop sind Sie in der Lage, konkrete Schritte zu unternehmen, um Ihre Cybersicherheit auf das Niveau der NIS2-Anforderungen zu heben.
Umsetzung
Whitepaper: Checkliste für NIS2
Webinar-Aufzeichnung: Prozesse, Tools und Services zur Umsetzung von NIS2
Erfahren Sie in dieser Webinar-Aufzeichnung, wie plusserver Sie Schritt für Schritt bei der Umsetzung der NIS2-Anforderungen begleiten kann. Angefangen beim NIS2-Assessment inkl. Gap-Analyse bis hin zu schnell und einfach verfügbaren „As-a-Service“-Lösungen wie zum Beispiel einem Security Operations Center (SOC).
Lösungen
plusserver-Lösungen, die Sie bei Ihrer NIS2-Compliance unterstützen
Die NIS2-Richtlinie sieht einen Mindestkatalog an technischen und organisatorischen Maßnahmen vor, die betroffene Unternehmen ergreifen müssen. Wie kann ein Provider wie plusserver Sie bei diesen Maßnahmen unterstützen?
Unser Farbcode verrät Ihnen, welche Lösungen wir – auch gemeinsam mit unserem Partner-Ökosystem – für Ihre NIS2-Compliance im Portfolio haben:
Security-Beratung/Consulting
- plusserver und Partner-Ökosystem
- Feinkonzeption und Design von Security-Maßnahmen und Architekturen
- Pentests und Audits
Security-Lösungen
- SOC as a Service
- EDR as a Service
- Schwachstellen­management
- Next Gen Firewall
- DDos-Schutz
- Backup/Disaster Recovery
- Identity & Access Management
Zertifizierte Infrastruktur
- Konzepte in Bezug auf die Risikoanalyse und Sicherheit für Informationssysteme + + +
- Bewältigung von Sicherheitsvorfällen + + +
- Aufrechterhaltung des Betriebs, wie Backup-Management und Wiederherstellung nach einem Notfall, und Krisenmanagement + + +
- Sicherheit der Lieferkette einschließlich sicherheitsbezogener Aspekte der Beziehungen zwischen den einzelnen Einrichtungen und ihren unmittelbaren Anbietern oder Diensteanbietern + +
- Sicherheitsmaßnahmen bei Erwerb, Entwicklung und Wartung von informationstechnischen Systemen, Komponenten und Prozessen, einschließlich Management und Offenlegung von Schwachstellen + +
- Konzepte und Verfahren zur Bewertung der Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit + +
- Grundlegende Verfahren im Bereich der Cyberhygiene und Schulungen im Bereich der Cybersicherheit +
- Konzepte und Verfahren für den Einsatz von Kryptografie und Verschlüsselung + +
- Sicherheit des Personals, Konzepte für die Zugriffskontrolle und Management von Anlagen + +
- Verwendung von Lösungen zur Multi-Faktor-Authentifizierung oder kontinuierlichen Authentifizierung, gesicherte Sprach-, Video- und Textkommunikation sowie gegebenenfalls gesicherte Notfallkommunikationssysteme innerhalb der Einrichtung + +
FAQ
Falls Sie weitere Fragen haben, die hier noch nicht beantwortet wurden, nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit uns auf.
Ausführliche Informationen und Hilfestellungen rund um DORA sind zum Beispiel bei der BaFin zu finden.
In Deutschland ist das BSI die zuständige Behörde für die Überwachung der betroffenen Unternehmen sowie die Verhängung entsprechender Sanktionen bei Verstößen. Mit der Richtlinie erhält das Bundesinstitut erweiterte Befugnisse und Verantwortungsbereiche. Statt der derzeit 4.500 beaufsichtigten Unternehmen werden es mit NIS2 ca. 29.000 Unternehmen sein.
Gleichzeitig wird das Bundesinstitut weiterhin Hilfestellungen anbieten, um die Cybersicherheit in KRITIS-Unternehmen zu stärken. So können die Betreiber schon heute auf MIRTs (Mobile Incident Response Teams) des BSI zugreifen, die bei der Bewältigung von Cyberangriffen unterstützen.
Zum anderen unterscheidet die Richtlinie bei bestimmten Tatbeständen zwischen „besonders wichtigen“ und „wichtigen Einrichtungen“, die sich durch die Art ihrer Dienste sowie Umsatz und Anzahl der Mitarbeitenden abgrenzen.
„Besonders wichtige Einrichtungen“ stammen ausschließlich aus den Sektoren mit hoher Kritikalität (siehe oben), während die „wichtigen Einrichtungen“ alle „weiteren kritischen Sektoren“ sowie ebenfalls Sektoren mit hoher Kritikalität – allerdings unterhalb bestimmter Schwellenwerte – umfassen.
Bußgelder für besonders wichtige Einrichtungen liegen je nach Verstoß zwischen 100.000 Euro bis zu 10 Millionen Euro bzw. 2 Prozent des Jahresumsatzes.
Bußgelder für wichtige Einrichtungen betragen bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 Prozent des Jahresumsatzes.
Die möglichen Tatbestände reichen von Verstößen gegen Risikomanagementmaßnahmen und Meldepflichten oder der falschen bzw. unvollständigen Nachweiserbringung über die Erfüllung der Anforderungen und die Nicht-Herausgabe von Informationen bis hin zu nicht erreichbaren Kontaktstellen.
Neben den finanziellen Sanktionen ist auch die persönliche Haftung der Geschäftsleitung zu beachten. Das BSI soll als Aufsichtsbehörde weitergehende Befugnisse erhalten. Damit wird es beispielsweise Menschen, „die als Geschäftsführung oder gesetzliche Vertreter für Leitungsaufgaben in der besonders wichtigen Einrichtung zuständig sind, die Wahrnehmung der Leitungsaufgaben vorübergehend untersagen“ können.
Haben Sie noch Fragen?
Senden Sie mir einfach eine Nachricht mit Ihrem Anliegen und ich melde mich schnellstmöglich zurück.
Daniel Graßer
E-Mail: beratung@plusserver.com
Tel. +49 2203 1045 3500